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Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

WpÜGAngebV

TysklandVerordnung2001

§ 5 Berücksichtigung inländischer Börsenkurse

Metadata

Type
Verordnung
År
2001
Ikrafttrædelsesdato
27. december 2001
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots | TheLawyer.sh